Diese Masterclass ist ausschließlich dem Rentenabkommen gewidmet. Wo stehen wir und was steht uns allen bevor?
Die Rentenvereinbarung sollte ein neues transparentes und zukunftsorientiertes Rentensystem gewährleisten.
Individuelle „Rententöpfe“ mit kollektiver Risikoteilung lautet hier die Devise. Man möchte zu einem Prämiensystem mit einem gleichen Prämiensatz (Pauschale) für alle übergehen.
Danach wird dieser nicht mehr auf einem (risikolosen) Rechnungszins, sondern auf einer Projektionsrendite beruhen. Diese Projektionsrendite wird zur Bestimmung der Beitragshöhe und der Rentenleistungen herangezogen. Wenn es besser läuft als erwartet, besteht die Möglichkeit einer Indexierung der Rente, aber wenn es schlechter läuft, müssen letztendlich wieder Kürzungen vorgenommen werden.
Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Durchschnittsprämie dann abgeschafft wird. Dies ist nicht unumstritten, und hier kommen Fragen der Entschädigung ins Spiel. Doch wie steht es um die gestaffelten versicherten Beitragsprimatsysteme?
Im neuen Rentensystem gibt es keinen Platz mehr für End- und Durchschnittsentgeltsysteme.
Am 30. März 2022 wurde dem Repräsentantenhaus der Gesetzentwurf über die künftigen Renten vorgelegt. Ursprünglich sollte die Richtlinie am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der damalige Minister Wouter Koolmees kündigte jedoch an, alle im Anschluss an die Internet-Konsultation eingereichten Stellungnahmen mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Daher wurde das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für das neue Rentensystem bis spätestens zum 1. Januar 2023 verschoben. In Absprache mit allen Beteiligten könnten bestimmte Teile bereits vor dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. So müssen bis zum 1. Januar 2027 alle Rentensysteme angepasst werden.
Neben diesem „Hauptthema“ gibt es zahlreiche weitere Themen, die in den Geltungsbereich des Rentenabkommens fallen.
Dabei geht es unter anderem um Kapitalabfindungen bei der Pensionierung, um schwere Berufe und die 45-jährige Dienstzeit, um die Stellung der Selbständigen, um Hinterbliebenenpensionen und Kapitalabfindungen, aber auch um das künftige gesetzliche Pensionsalter und die Möglichkeit, wieder vorzeitig in Pension zu gehen.
All diese Facetten werden in dieser Masterclass behandelt. Aktuelle Themen, wobei alle Aspekte der Umsetzung aus der Sicht des Buchhalters und/oder Steuerexperten erläutert werden.
Nach Abschluss der Masterclass werden Sie über alle Einzelheiten des Rentenabkommens und die Zukunft unseres Rentensystems informiert sein. Sie sind über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden und können Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf notwendige Änderungen an ihren Rentensystemen beraten.
Der Lernaufwand für diese Masterclass beträgt 2 Stunden. Eine besondere Vorbildung ist nicht erforderlich.
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