Wer im Versicherungsvertrieb tätig ist, muss sich regelmäßig in einem Umfang von mindestens 15 Stunden im Kalenderjahr weiterbilden. Dabei gibt es in der Praxis immer wieder Fragen, wer davon im Einzelnen betroffen ist, und ob Ausnahmen möglich sind, aber auch, welche Art von Bildungsmaßnahmen und welche Bildungsinhalte zulässig sind. Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen erläutert und Auslegungsfragen mithilfe der „FAQ“ der Aufsichtsbehörden des Versicherungsvertriebs geklärt.
Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Damit sind stets alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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